Ohrenkorrektur

Die Korrektur von abstehenden Ohren wird auch Otoplastie oder Ohrenanlegen genannt und erfolgt häufig bei Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren. In den meisten Fällen kommen die Krankenkassen für diese Behandlung auf.

Die Ohrenkorrektur (auch Otoplastie oder Ohrenanlegen genannt Ital. Begriff Correzione di inestetismi delle orecchie) erfolgt meist ambulant im Dämmerschlaf oder in Lokalanästhesie, in seltenen Fällen jedoch auch unter Vollnarkose. Es gibt unterschiedliche Operationsmethoden der Otoplastie, die alle jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Je nach individueller Situation empfiehlt der behandelnde Facharzt eine entsprechende Technik im Rahmen eines vorherigen Beratungsgesprächs, um die beste Option für den jeweiligen Patienten anzubieten.

Bei einer Ohrenkorrektur (auch Ohrenanlegen oder Otoplastie genannt), die aus ästhetischen Gründen durchgeführt wird, können immer auch Komplikationen auftreten. Sollten infolgedessen Nachbehandlungen anfallen, übernehmen die Krankenkassen nicht die gesamten Kosten dafür – auch wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Durch den Abschluss der safe4beauty Folgekostenversicherung kann dieses finanzielle Risiko zuverlässig aufgefangen werden.

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