Ohrenverkleinerung: Die operative Korrektur zu großer Ohren (Makrotie)
Während abstehende Ohren ein bekanntes Thema sind, leiden manche Menschen unter einem anderen Problem: Ihre Ohren stehen nicht unbedingt ab, sind aber in ihrer Gesamtheit zu groß (Makrotie) und wirken dadurch unproportional zum Rest des Gesichts. Für diese Indikation gibt es einen speziellen Eingriff der plastischen Chirurgie: die Ohrenverkleinerung.
Dieser Artikel erklärt Ihnen präzise und umfassend, was eine Ohrenverkleinerung ist, wie sie sich fundamental vom Ohrenanlegen unterscheidet und was Sie über den Ablauf und die unvermeidlichen Narben wissen müssen.
Was ist eine Ohrenverkleinerung?
Die Ohrenverkleinerung, auch Ohrmuschelreduktion genannt, ist ein chirurgischer Eingriff, der darauf abzielt, die absolute Größe der Ohrmuschel zu reduzieren.
Im Gegensatz zum Anlegen abstehender Ohren, bei dem der Knorpel nur neu geformt wird, werden bei einer Ohrenverkleinerung tatsächlich Teile des Ohrknorpels und der darüber liegenden Haut dauerhaft entfernt, um die Gesamthöhe und/oder -breite des Ohres zu verringern.
Ohrenverkleinerung vs. Otoplastik (Ohren anlegen)
Kriterium | Otoplastik (Ohren anlegen) | Ohrenverkleinerung |
---|---|---|
Ziel des Eingriffs | Korrektur abstehender Ohren durch Neumodellierung des Knorpels | Reduktion der Ohrgröße durch Entfernung von Haut und Knorpel |
Knorpelbehandlung | Knorpel bleibt erhalten, wird lediglich neu geformt (z. B. Anthelixfalte) | Chirurgische Entfernung von Knorpel zur Verkleinerung |
Veränderung der Ohrgröße | Keine – die Größe bleibt unverändert | Ja – das Ohr wird insgesamt verkleinert |
Typische Kombination | Alleiniger Eingriff oder kombiniert mit Verkleinerung bei Bedarf | Häufig in Kombination mit Otoplastik (z. B. bei großen, abstehenden Ohren) |
Für wen ist eine Ohrenverkleinerung ideal?
Die Ohrenverkleinerung ist die richtige Lösung für Patientinnen und Patienten, die ihre Ohren als zu groß, zu lang oder unharmonisch im Verhältnis zu ihrem Kopf und Gesicht empfinden. Dies kann die gesamte Ohrmuschel oder auch nur Teile davon, wie zum Beispiel überproportional große Ohrläppchen, betreffen. Der Eingriff wird in der Regel bei Jugendlichen ab etwa 16 Jahren oder Erwachsenen durchgeführt, sobald das Ohrwachstum abgeschlossen ist.
- Anzeichnung: Der Chirurg markiert präzise die Anteile von Haut und Knorpel, die entfernt werden sollen, um ein symmetrisches und natürliches Ergebnis zu erzielen.
- Schnittführung und Entnahme: Eine gängige Technik ist die Entfernung eines keilförmigen Stücks aus dem oberen Bereich der Ohrmuschel, wobei der Schnitt möglichst in einer natürlichen Falte des Ohrmuschelrandes (Helix) platziert wird, sodass die spätere Narbe maximal unauffällig ist.
- Rekonstruktion: Nach der Entnahme werden die verbleibenden Knorpel- und Hautränder präzise und spannungsfrei wieder miteinander vernäht. Die Kunst des Chirurgen besteht darin, die natürliche, geschwungene Form des Ohres perfekt zu rekonstruieren.
- Ohrläppchenverkleinerung: Ist auch das Ohrläppchen zu groß, kann überschüssiges Gewebe am unteren Rand entfernt und das Läppchen neu modelliert werden. Die Narbe liegt hierbei unauffällig an der Unterkante.
Potenzielle Risiken und die richtige Absicherung für Ihre OP
Risiken der Ohrenverkleinerung
Die Ohrenverkleinerung gilt als Routineeingriff im Bereich der plastischen Chirurgie, birgt jedoch – wie jede Operation – spezifische Risiken:
- Wundheilungsstörungen oder Infektionen, insbesondere eine Knorpelhautentzündung
- Unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis (z. B. sichtbare Knorpelkanten, Asymmetrie)
- Auffällige Narbenbildung (hypertrophe Narben oder Keloide)
- Vorübergehende oder seltene permanente Gefühlsstörungen am Ohr
Die Behandlung solcher Komplikationen kann aufwendig sein. Da es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt, werden die Kosten hierfür nicht von der Krankenkasse übernommen. Eine Folgekostenversicherung bietet finanzielle Sicherheit für den Fall, dass nach Ihrer Operation eine medizinisch notwendige Nachbehandlung erforderlich werden sollte.