
Definition Brustvergrößerung (Mammaaugmentation)
Die Brustvergrößerung, medizinisch als Mammaaugmentation oder Augmentationsmastopexie (bei gleichzeitiger Straffung) bezeichnet, ist ein chirurgischer Eingriff der plastischen Chirurgie zur Vergrößerung des Volumens und ggf. zur Formkorrektur der weiblichen Brust. Primäres Ziel ist die Einbringung von Brustimplantaten, seltener die Verwendung von Eigengewebe (Lipofilling), um die gewünschte Brustgröße und -projektion zu erreichen.
Bei der Implantat-basierten Augmentation kommen vorwiegend moderne Silikongelimplantate in verschiedenen Formen (rund, anatomisch) und Größen zum Einsatz, die je nach Indikation und gewünschtem Ergebnis ausgewählt werden. Neben der reinen Volumenvergrößerung können durch diesen Eingriff auch Asymmetrien der Brüste ausgeglichen und die gesamte Brustkontur im Sinne einer harmonischeren Silhouette optimiert werden.
Die Indikationen für eine Mammaaugmentation sind vielfältig und umfassen:
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Mikromastie/Hypoplasie: Angeboren unterentwickelte Brust.
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Volumenverlust postpartal oder post lactationem: Rückbildung des Brustvolumens nach Schwangerschaft und Stillzeit.
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Volumenverlust nach signifikanter Gewichtsreduktion.
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Asymmetrie der Brüste: Ausgleich von Größen- oder Formunterschieden.
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Wunsch nach ästhetischer Verbesserung: Subjektives Empfinden einer zu kleinen Brust.
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Rekonstruktive Zwecke: Z.B. nach Mastektomie (obwohl hier oft andere Verfahren im Vordergrund stehen).
Eine sorgfältige Indikationsstellung und Patientinnenselektion durch den Facharzt sind essenziell.

Verfahren: Implantatwahl und Operationstechniken
Die Durchführung einer Mammaaugmentation erfordert eine individuelle Planung bezüglich der Implantatwahl und der operativen Technik.
3.1 Implantatwahl
Moderne Brustimplantate bestehen überwiegend aus einer Silikonhülle, gefüllt mit kohäsivem Silikongel. Wichtige Unterscheidungsmerkmale sind:
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Form: Runde Implantate (betonen das obere Brustpol) oder anatomische (tropfenförmige) Implantate (imitieren die natürliche Brustform).
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Größe/Volumen: Bestimmt durch Basisbreite, Höhe und Projektion (low, moderate, high, extra-high profile).
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Oberfläche: Glatt, texturiert (mikro- oder makrotexturiert) oder mit Polyurethanschaum beschichtet. Die Oberflächenbeschaffenheit beeinflusst u.a. das Risiko einer Kapselfibrose.
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Kohäsivität des Gels: Bestimmt die Festigkeit des Implantats.
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der anatomischen Gegebenheiten, der Gewebebeschaffenheit und der Wünsche der Patientin.
Die Operation erfolgt typischerweise in Vollnarkose und dauert 1-2 Stunden.
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Schnittführung (Zugangswege):
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Inframammär: In der Unterbrustfalte (häufigster Zugang, gute Übersicht).
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Periareolär: Am Rand des Brustwarzenhofs (unauffällige Narbe, aber höheres Risiko für Sensibilitätsstörungen oder Kontamination).
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Axillär: In der Achselhöhle (keine Narbe an der Brust, technisch anspruchsvoller).
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Seltener: transumbilikal (TUBA).
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Implantatlage (Positionierung):
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Subglandulär/Epimuskulär: Über dem Musculus pectoralis major, direkt unter der Brustdrüse.
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Submuskulär/Subpektoral: Vollständig oder teilweise unter dem Musculus pectoralis major (Dual-Plane-Technik). Bietet bessere Weichteildeckung, ggf. natürlicheres Ergebnis bei schlanken Patientinnen, aber potenziell längere Erholungszeit oder Animationsdeformitäten.
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Operationsablauf: Nach Schnittsetzung wird eine Implantattasche präpariert, das Implantat eingelegt und die Wunde schichtweise verschlossen. Drainagen werden seltener verwendet.

Nachsorge und Heilungsverlauf
Die postoperative Phase erfordert Geduld und die Einhaltung ärztlicher Anweisungen:
Stütz-BH/Kompressions-BH: Muss für ca. 4-6 Wochen konsequent getragen werden.
Körperliche Schonung: Vermeidung von schwerem Heben und anstrengenden Aktivitäten für mehrere Wochen. Sportliche Betätigung ist meist nach 4-6 Wochen schrittweise wieder möglich.
Wund- und Narbenpflege: Regelmäßige Kontrollen, ggf. Fadenzug. Spezifische Narbenpflege nach vollständiger Wundheilung. Sonnenschutz der Narben.
Schwellung und Hämatome: Klingen in der Regel innerhalb weniger Wochen ab. Das endgültige Ergebnis ist oft erst nach 3-6 Monaten sichtbar.
Langzeitkontrollen: Regelmäßige Selbstuntersuchung der Brust und ggf. bildgebende Kontrollen (Ultraschall, MRT) werden empfohlen.
Obwohl die Mammaaugmentation ein standardisierter Eingriff ist, bestehen allgemeine und spezifische Risiken:
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Allgemeine Operationsrisiken: Nachblutung, Hämatom, Serom, Wundinfektion, Wundheilungsstörungen, Thrombose, Embolie, Narkoserisiken.
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Spezifische Komplikationen:
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Kapselfibrose: Bildung einer pathologisch verhärteten Bindegewebskapsel um das Implantat, die zu Schmerzen, Deformierung und Verhärtung der Brust führen kann (häufigste Langzeitkomplikation, Baker-Klassifikation I-IV).
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Implantatruptur/-leckage: Mechanische Beschädigung der Implantathülle.
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Implantatdislokation/-rotation: Verrutschen oder Verdrehen des Implantats.
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Sensibilitätsstörungen: Veränderte oder verminderte Empfindlichkeit der Brustwarzen oder der Haut (oft temporär).
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Asymmetrie: Unterschiede in Form, Größe oder Position der Brüste/Brustwarzen.
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Rippling/Palpabilität: Sicht- oder Tastbarkeit von Implantatfalten oder -rändern, v.a. bei schlanken Patientinnen mit wenig Weichteildeckung.
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Symmastie: Zusammenfließen der Brüste in der Mitte.
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Bottoming out: Absinken des Implantats unter die Unterbrustfalte.
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BIA-ALCL (Breast Implant-Associated Anaplastic Large Cell Lymphoma): Eine sehr seltene Form des Non-Hodgkin-Lymphoms, assoziiert v.a. mit bestimmten texturierten Implantaten.
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Mondor-Krankheit: Thrombophlebitis oberflächlicher Venen der Brustwand.
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Eine sorgfältige präoperative Aufklärung und die Wahl eines erfahrenen Operateurs sind entscheidend zur Risikominimierung.

Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für eine Mammaaugmentation variieren (ca. 5.000 – 8.500 Euro in Deutschland) und hängen von Implantattyp, OP-Technik und Klinik ab. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt bei rein ästhetischer Indikation nicht. Die Kosten für eventuelle Folgebehandlungen bei Komplikationen sind ebenfalls meist von der Patientin zu tragen, weshalb der Abschluss einer Folgekostenversicherung erwogen werden sollte. Ausnahmen für eine Kostenübernahme bestehen nur in sehr seltenen, streng medizinisch indizierten Fällen (z.B. nach Ablatio mammae).